Kasko muss trotz falscher Angaben zahlen
Wenn Sie eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, muss diese auch dann im Schadensfall zahlen, wenn Sie falsche Angaben zu den jährlich gefahrenen Kilometern gemacht haben.
Das hat das Landgericht Dortmund hat jetzt entschieden, dass die Kaskoversicherung einen Unfallschafen auch im Falle falscher Angaben bei den gefahrenen Kilometern zahlen muss und auch nicht auf eine Klausel des Vertrags ausweichen darf, wonach sich die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers verdoppelt, wenn er falsche Angaben bei der vereinbarten jährlichen Laufleistung des Fahrzeugs gemacht hat.
Hintergrund des Urteils war die Klage eines Versicherungsnehmers, der die jährliche Laufleistung um 500 Kilometer zu niedrig angegeben hatte und die Kaskoversicherung daraufhin den Unfallschaden nur in Verbindung mit einer Verdoppelung der Selbstbeteiligung von 1.000 auf 2.000 Euro übernehmen wollte.