Alkoholkonsum kann zu Regressansprüchen führen
Nicht nur Autofahren nach übermäßigem Alkoholgenuss kann zu negativen Konsequenzen führen, auch geringer Alkoholkonsum kann im Falle eines Autounfalls zu finanziellen Einbußen führen. Ein Oberlandesgericht hat jetzt ein Urteil bestätigt, in dem einer Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber einem Versicherten zugebilligt wurden, der nach Alkoholkonsum im gesetzlich unbedenklichen Maß in einen Autounfall verwickelt wurde.
In dem konkreten Fall hatte eine Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherten eine Kostenbeteiligung für die Schadenregulierung eines Unfalls gefordert, den der Versicherte mit einem Promillewert von 0,7 nach Ansicht der Versicherung grob fahrlässig verursacht habe. Das Gericht stimmte dieser Sichtweise zu, weil die Versicherung im Anschluss beweisen konnte, dass der Fahrfehler, den der Versicherungsnehmer begangen hatte, ein typischer Alkohol-induzierter Fahrfehler gewesen ist.
Das Urteil des Gerichts führt in der Konsequenz dazu, dass selbst Alkoholgenuss i, gesetzlich erlaubten Rahmen während der Autofahrt indirekt über die Kfz-Versicherung sanktioniert wird und trägt hoffentlich dazu bei, dass die inoffizielle Promillegrenze für Autofahrer zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in Zukunft bei 0,0 liegen wird.
Mann sollte eben überhaupt nichts trinken wenn man fährt, andererseits ein Bier schadet sicher nicht, da kann auch niemand was nachweisen, aber der Fall liegt ja schon an der Grenze insofern.