Neue Kfz-Steuer ab Juli gültig
Von der neuen Kfz-Steuer, die zum 1. Juli in Kraft treten wird, profitieren insbesondere kleine und sparsame Fahrzeuge. Auch bei der steuerlichen Bewertung von Diesel-Fahrzeugen gibt es im Zuge der neuen Regeln Änderungen.
Wenn Sie zu den Menschen gehören, die bislang der Abwrackprämie widerstanden haben, sich letztendlich aber doch einen neuen Wagen zulegen wollen, sollten Sie im Bezug auf die neue Kfz-Steuer nicht nur auf die Größe des Hubraums achten, sondern auch auf den Verbrauch und den CO2-Ausstoß- denn diese Aspekte treten bei der neuen Kfz-Steuer in den Vordergrund.
Wenn Sie Halter eines Diesel-Fahrzeugs sind, dass über keine Ruß-Partikelfilter verfügt, sollten Sie sich über eine Nachrüstung Gedanken machen. Denn einerseits ist eine Nachrüstung in diesem Zusammenhang heutzutage aufgrund stattlicher Förderungen so preiswert wie nie und andererseits werden Diesel-Fahrzeuge ohne Ruß-Partikelfilter nach Inkrafttreten der neuen Kfz-Steuer mit einer zusätzlichen Steuer belegt.
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