Autoversicherungen im Überblick

Während die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung allen deutschen Autofahrern bekannt ist, dürften freiwillige Zusatzversicherungen für den privaten Pkw öfters mal noch ein Rätsel bei den Deutschen sein. Für unterschiedliche Schäden und Haftungen können neben der obligatorischen Haftpflichtversicherungen auch Versicherungen zum Schutz gegen unverschuldeten Schaden durch Naturgewalten, Diebstahl oder Vandalismus abgeschlossen werden. Im Folgenden gibt’s dazu einen kleinen Überblick.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Dieser Art der Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht und kein Fahrzeug darf in Deutschland ohne den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zugelassen werden. Der Einfachheit halber wird hierbei oft nur von „Kfz-Versicherung“ gesprochen, weil sie als die einzige Versicherung mit einer gesetzlich geregelten Pflicht gilt. Mit einer Kfz-Haftpflicht sichert man sich gegen die Ansprüche Dritter finanziell ab, die zum Beispiel bei einem Unfall zustande kommen wie Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden oder immaterielle Schäden.

Teilkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine zusätzliche Autoversicherung, die auf freiwilliger Basis des Fahrzeughalters erfolgt und stellt eine gute Ergänzung zur fundamentalen Haftpflicht dar. Mit einer Kaskoversicherung sichert man sich gegen die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ab und muss für Schäden wie durch Brand, Explosion, Sturm und Diebstahl nicht selbst aufkommen. Dabei wird weiter unter Teilkasko und Vollkasko unterschieden, wobei allein die Namen bereits über ihre Konditionen Aufschluss geben dürften. Eine Teilkaskoversicherung haftet im Normalfall für Schäden, die durch Naturgewalten wie Wind, Wasser oder Brand zustanden kommen sowie für einen unverschuldeten Verlust des Fahrzeugs im Falle des Diebstahls. Nicht abgedeckt sind Schäden, die der Fahrzeughalter selbst verschuldet hat.

Vollkaskoversicherung

Diese selbst verschuldeten Schäden am Fahrzeug werden hingegen von einer Vollkaskoversicherung übernommen. Sie haften für alles, was am Fahrzeug und bei Unfällen anfallen mag: Glasbruch, Wildschaden und Marderschäden bis hin zu Vandalismus und böswilligen Taten. Eine Vollkasko mag zwar kosten, zahlt sich im Notfall aber immer aus.

Kfz-Rechtsschutzversicherung

Was viele Autofahrer wohl nicht nicht kennen werden, ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung: im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit anderen Fahrzeughalten oder Behörden muss man damit nicht alles aus der eigenen Tasche bezahlen. Ob eine derartige Versicherung notwendig ist, hängt von der Frequenz der Fahrzeugnutzung und der zurückgelegten Strecken ab.

Insassenversicherung

Dieser Versicherung haftet wie der Name schon sagt nicht für Schäden am Auto, sondern bei dessen Insassen. Allerdings werden die meisten Personenschäden – egal ob fremdverschuldet oder eigenverschuldet- sowieso von der Haftpflicht übernommen. Das Geld kann man sich in vielen Fällen also sparen.

 
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